Nachdem Shiseido bereits im Jahr 2024 wegen rechtswidriger Preiswerbung ein erhebliches Ordnungsgeld gegen TK Maxx erwirkt hatte, konnte das Unternehmen nun einen weiteren wichtigen Erfolg erzielen.
Im Sommer 2025 bewarb TK Maxx erneut drei Produkte der Marke Shiseido mit unzutreffenden UVP-Angaben und suggerierte damit Preisersparnisse, die tatsachlich nicht bestanden. Das Landgericht Düsseldorf verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Hohe von insgesamt 60.000 Euro (20.000 Euro pro Verstoß). Die hiergegen eingelegte Beschwerde von TK Maxx blieb ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung in vollem Umfang.
TK Maxx, der europäische Ableger der US-amerikanischen Kaufhauskette TJ Maxx, versuchte sich im Verfahren auf ein „technisches Versehen“ zu berufen. Dieser Begründung folgte das Gericht nicht, insbesondere nachdem TK Maxx bereits zuvor wegen gleichartiger Verstöße sanktioniert worden war.
Mit dieser Entscheidung wird einmal mehr deutlich: Wer Preisnachlasse mit falschen UVP-Angaben bewirbt, handelt irreführend und muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Damit stärkt die Entscheidung den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Preisangaben nachhaltig.
Johannes Scheer, Geschäftsführer der Shiseido Germany GmbH: „Im aktuellen Fall hatte TK Maxx Makeup-Pinsel der Marke Shiseido mit falschen UVPs beworben. Bei diesen Artikeln handet es sich um Randreferenzen unseres Sortiments. Wichtig ist uns das Signal: Shiseido geht bei jedem kleinsten Rechtsvergehen konsequent gegen Graumarkthändler vor.“






