Wichtiger Erfolg im Kampf gegen Parfum-„Dupe“-Anbieter ÉCLAT
Der langfristige und konsequente Einsatz der NOBILIS GROUP für Markenschutz zeigt Wirkung: Wer vom Ruf etablierter Marken profitieren will, ohne selbst in Qualität und Markenaufbau zu investieren, trifft auf entschlossenen Widerstand – mit klaren juristischen Folgen.
Die NOBILIS GROUP, der führende, konzernunabhängige und inhabergeführte Beauty-Distributeur und Service-Partner in der DACH-Region, hat einen richtungsweisenden juristischen Erfolg im Kampf gegen Markenrechtsverletzungen durch sogenannte „Dupe“-Anbieter erzielt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 24. April 2025 die Nichtzulassungsbeschwerde des Anbieters ÉCLAT GmbH gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin zurückgewiesen (Az.: I ZR 137/24). Damit ist das Urteil vom 10. Juli 2024 (Az.: 5 U 23/21) rechtskräftig und setzt klare Grenzen für die Werbung mit Duftimitationen, insbesondere durch Kundenbewertungen.
Die Anbieter sogenannter Dupes haben es sich zum Geschäftsmodell gemacht, erfolgreiche und oft über Jahrzehnte aufgebaute Markenkonzepte zu kopieren und mit ihren Fake Brands den Markt zu überschwemmen. Ihre dreiste Markenstrategie: Sie vergleichen ihre Imitate in Stores und Webshops bewusst mit den Originalen, um vom Image und der Qualität der großen Marken zu partizipieren. Mittlerweile ist eine ganze Fake-Industrie entstanden. Der Schaden für die Fragrance Branche allein in Deutschland: Hunderte Millionen Euro im Jahr.
Seit Jahren geht die NOBILIS GROUP gemeinsam mit der Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft mbB konsequent gegen Anbieter vor, die durch Duftnachahmungen und irreführende Werbung vom Ruf starker Marken profitieren wollen und deren Image dadurch schädigen.
Das aktuelle Urteil setzt ein klares Stoppsignal für die Branche: Erstmals wurde einem großen Dupe-Anbieter, ÉCLAT, rechtskräftig untersagt, seine Duftimitate über manipulativ eingesetzte Kundenbewertungen zu vermarkten. Bewertungen, die teils offen, teils verschleiert den Eindruck erwecken, es handle sich um legitime Alternativen zu bekannten Luxusmarken. Der Versuch, sich hinter Drittaussagen zu verstecken, ist gescheitert
„Eine ganze Industrie mit Hunderttausenden Arbeitsplätzen wird hier rechtswidrig attackiert. Die Strategie der Anbieter: Sie faken nicht nur Düfte, sondern setzen gezielt Kundenrezessionen ein, um den Vergleich zu Originalmarken herzustellen“, erklärt Matthias Mennekes, CFO der NOBILIS GROUP. „Die Ausrede, dass die Falschinformationen von angeblichen Kunden stammen, lässt das Urteil nicht zu: Wer Fake verbreitet, bleibt verantwortlich, auch wenn er angebliche Dritte für sich sprechen lässt. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die gesamte Branche und auch für den Handel, dass dieses Geschäftsmodell der Fake-Düfte eindeutig rechtswidrig ist“.